Als Veranlagungsfinanzämter sind wir für die Ermittlung und Beurteilung der steuerlichen Sachverhalte allgemeiner Art zuständig. Wir berechnen daraus die Höhe der Steuern von Bürgern, Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen. Unsere Finanzämter sind in verschiedene Arbeitseinheiten aufgeteilt, die sich jeweils um eine oder mehrere Steuerarten kümmern. Die amtlichen Bausachverständigen werden der einheitlichen Grundbesitzstelle zugerechnet.
Aufgaben
- Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken
- Überprüfung von Wertermittlungen (z.B. Verkehrswertgutachten)
- Aufteilung von Grundstückskaufpreisen auf Boden und Gebäude
- Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen
- Einordnung von Bauwerken als Gebäude oder Betriebsvorrichtungen
- Die Tätigkeiten erfolgen in einem mehrere Finanzamtsbereiche umfassenden Dienstbezirk etwa zu gleichen Teilen im Innen- und Außendienst.
Profil
- Wir suchen Dich (w/m/d) mit besonderem Interesse an der
- Abgeschlossene einschlägige, in Deutschland anerkannte Hochschulausbildung (Bachelor bzw. entsprechender Hochschulabschluss)
- Der Fachrichtungen Architektur, Bauwesen oder Wirtschaft mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
- Oder einer sonstigen Fachrichtung in Verbindung mit einer mehrjährigen Tätigkeit (mindestens 5 Jahre) in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft als Sachverständiger (m/w/d) für die Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken
- Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (fachkundige Sprachkenntnisse der Stufe C1), eine rasche Auffassungsgabe, gutes Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit, darüber hinaus Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
- Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen PKW zur Ausübung der Außendiensttätigkeit
Wir bieten
- Ein unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis mit Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Ein Entgelt der Entgeltgruppe 11; nach 3 Jahren Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12
- Individuelle Einarbeitung über einen Zeitraum von 14 Monaten, zu der auch die Teilnahme an einem ca. 4,5 Monate dauernden Studienabschnitt von August bis Mitte Dezember an der Steuerakademie Niedersachsen in Rinteln gehört
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,8 Stunden
- Gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Sicherheit eines festen Standortes für Deine weitere Lebensplanung
- 30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- Jeweils zum Jahresende eine Sonderzahlung
- Eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)
Landesamt für Steuern Niedersachsen
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